Versichert in der Schule
Bildung – aber sicher! Über 170.000 Schülerinnen und Schüler besuchen in Mecklenburg-Vorpommern eine allgemeinbildende oder berufliche Schule. Auch sie stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und zwar ganz automatisch und ohne Antrag.
Versicherungsschutz im Unterricht und darüber hinaus
Der Versicherungsschutz der Schülerunfallversicherung greift während des gesamten Unterrichts, in den Pausen sowie während der Betreuung vor und nach dem Unterricht. Auch auf von der Schule organisierten Veranstaltungen sind Ihre Kinder geschützt, zum Beispiel bei Klassenfahrten oder Schulausflügen – und bei Auslandsaufenthalten. Voraussetzung ist, dass die Schule für die inhaltliche Gestaltung, Leitung und Aufsicht verantwortlich ist. Der Versicherungsschutz schließt den direkten Schul- und Nachhauseweg ebenfalls mit ein.
Nicht versichert sind die Erledigung von Hausaufgaben zu Hause, private Nachhilfe, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen sowie die private Freizeitgestaltung während einer Klassenreise.