Hilfe für helfende Hände

Wir sorgen dafür, dass Sie im Fall der Fälle rundum geschützt sind. Denn wir wissen: Ohne die vielen Helferinnen und Helfer in Mecklenburg-Vorpommern würde es nicht gehen. Daher stehen Hilfeleistungen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir haben hier die gängigsten Beispiele für Sie zusammengefasst.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne auch unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Versichert in Hilfeleistungsunternehmen

    Wir versichern u.a. folgende Hilfeleistungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern:

    Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD).Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Unfallkasse des Bundes zuständig. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle mit dem Hilfeleistungsunternehmen zusammenhängenden Tätigkeiten, zum Beispiel den Einsatz, alle notwendigen Vorbereitungshandlungen einschließlich der Wege und Ausbildungsveranstaltungen sowie sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Unternehmens wesentlich dienen (Verwaltungsarbeiten, Sammlungen, etc).

  • Versicherungsschutz für Helferinnen und Helfer

    Eine Gemeinde vor dem Hochwasser bewahren, einen Kranken- oder Rettungstransport übernehmen, alte Menschen mit Mahlzeiten beliefern: Hilfeleistungsunternehmen übernehmen vielfältige Aufgaben. Im Mittelpunkt stehen die schnelle Hilfe für Menschen in Not sowie das Wohl der Allgemeinheit. Gut zu wissen, dass alle Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen tätig sind, ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ehrenamtliche oder hauptamtliche Kräfte handelt. Auch der Einsatz im Ausland ist gesetzlich unfallversichert.

  • Versichert bei Blut- und Organspenden

    Sie spenden regelmäßig Blut? Dann werden auch Sie im Interesse der Allgemeinheit tätig und stehen währenddessen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Versichert im Notfall

    Haben Sie einem anderen Menschen geholfen, der in Not war, und dabei selbst Schaden genommen? 

    Wenn Sie in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub Erste Hilfe leisten, stehen Sie unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Beitragsfrei und umfassend. Zuständig für die Absicherung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ist immer die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem sich der Unfall ereignet hat. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies die UK MV. Sofern Sie sich infolge Ihrer Hilfeleistung eine Verletzung zugezogen haben oder ein Schaden an Ihren Sachen entstanden ist, informieren Sie uns bitte. Wir prüfen Ihre Ansprüche.

    Auch Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung durch die öffentliche Hand. Die Aufgabe übernehmen jedoch die dafür zuständigen Ämter für Soziale Entschädigung, auch als Versorgungsämter bekannt. Zur Antragstellung bei der zuständigen Einrichtung beraten wir Sie gern.

    Menschen in Not zu helfen ist Ehrensache.

    Jeder Mensch ist sogar verpflichtet, einer anderen Person Hilfe zu leisten, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu begeben. Trotzdem kann den Helferinnen und Helfern durch das Helfen ein Schaden entstehen – körperlich, psychisch, aber auch an den zur Hilfe eingesetzten Sachen. Die Pflicht zu helfen ist darum mit dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Ersthelferinnen und Ersthelfer versichert.

    Ersthelferkarte

    Sofern Sie von der Feuerwehr, der Polizei oder der Notfallseelsorge nach einer Hilfeleistung eine Ersthelferkarte erhalten haben: Die Angaben auf der Karte erleichtern es uns, Ihnen schneller Unterstützung zukommen zu lassen, wenn Sie diese benötigen. Bitte bewahren Sie die Ersthelferkarte gut auf. Weitere Infos zur Ersthelferkarte [folgt]

Übrigens: Auch Personen, die sich an dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beteiligen, stehen während dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir versichern alle Menschen, die im Rahmen ihres BFD unmittelbar für eine Gemeinde, Kommune oder eine öffentliche Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden.