Hilfe für helfende Hände

Wir sorgen dafür, dass Sie im Fall der Fälle rundum geschützt sind. Denn wir wissen: Ohne die vielen Helferinnen und Helfer in Mecklenburg-Vorpommern würde es nicht gehen. Daher stehen Hilfeleistungen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir haben hier die gängigsten Beispiele für Sie zusammengefasst.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne auch unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Versichert in Hilfeleistungsunternehmen

    Wir versichern u.a. folgende Hilfeleistungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern:

    Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD).Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Unfallkasse des Bundes zuständig. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle mit dem Hilfeleistungsunternehmen zusammenhängenden Tätigkeiten, zum Beispiel den Einsatz, alle notwendigen Vorbereitungshandlungen einschließlich der Wege und Ausbildungsveranstaltungen sowie sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Unternehmens wesentlich dienen (Verwaltungsarbeiten, Sammlungen, etc).

  • Versicherungsschutz für Helferinnen und Helfer

    Eine Gemeinde vor dem Hochwasser bewahren, einen Kranken- oder Rettungstransport übernehmen, alte Menschen mit Mahlzeiten beliefern: Hilfeleistungsunternehmen übernehmen vielfältige Aufgaben. Im Mittelpunkt stehen die schnelle Hilfe für Menschen in Not sowie das Wohl der Allgemeinheit. Gut zu wissen, dass alle Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen tätig sind, ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ehrenamtliche oder hauptamtliche Kräfte handelt. Auch der Einsatz im Ausland ist gesetzlich unfallversichert.

  • Versichert bei Blut- und Organspenden

    Sie spenden regelmäßig Blut? Dann werden auch Sie im Interesse der Allgemeinheit tätig und stehen währenddessen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Versichert im Notfall

    Im Notfall versichert – dies gilt für alle Helferinnen und Helfer, die sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzen und hierbei ihre eigene Gesundheit riskieren. Als Nothelferinnen und Nothelfer stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie privat, also nicht im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses bei Unglücksfällen Hilfe leisten. 

    Versicherungsschutz für Retterinnen und Retter 
    Unser Versicherungsschutz greift dabei während des gesamten Einsatzes, zum Beispiel bei der Ersten Hilfe nach einem Verkehrsunfall oder dem Versuch, einen Einbrecher festzuhalten. Auch einen Menschen vor dem Ertrinken retten oder jemanden vor einem Angreifer zu schützen, ist gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht übrigens auch im Ausland, wenn die Helferin oder der Helfer den Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält.
     

Übrigens: Auch Personen, die sich an dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beteiligen, stehen während dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir versichern alle Menschen, die im Rahmen ihres BFD unmittelbar für eine Gemeinde, Kommune oder eine öffentliche Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden.