Vertreterversammlung
Alle sechs Jahre wählen die Versicherten der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern bei der Sozialwahl ihre Vertreter in die Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse MV besteht aus 20 ordentlichen Mitgliedern. Die Vertreterversammlung ist paritätisch zusammengesetzt; sie besteht jeweils zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich.
Die Vertreterversammlung beschließt u.a.
- die Satzung
- den jährlichen Haushalts- und Stellenplan
- die Dienstordnung
- die Unfallverhütungsvorschriften.
Sie wählt den Geschäftsführer und den Vorstand.
Zu den Ausschüssen der Vertreterversammlung gehören
- die beiden Widerspruchsausschüsse
- der Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit dem Vorstand)
- der Rechnungsprüfungsausschuss.