Vertreterversammlung

Alle sechs Jahre wählen die Versicherten der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern bei der Sozialwahl ihre Vertreter in die Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse MV besteht aus 20 ordentlichen Mitgliedern. Die Vertreterversammlung ist paritätisch zusammengesetzt; sie besteht jeweils zur Hälfte aus Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind öffentlich.

Die Vertreterversammlung beschließt u.a.

  • die Satzung
  • den jährlichen Haushalts- und Stellenplan
  • die Dienstordnung
  • die Unfallverhütungsvorschriften.

Sie wählt den Geschäftsführer und den Vorstand.

Zu den Ausschüssen der Vertreterversammlung gehören

  • die beiden Widerspruchsausschüsse
  • der Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit dem Vorstand)
  • der Rechnungsprüfungsausschuss.

Vorsitzende der Vertreterversammlung