Selbstverwaltung der Unfallkasse MV
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Politik der Unfallkasse MV gemeinsam, unabhängig und eigenverantwortlich von ihren Mitgliedsunternehmen auf Arbeitgeberseite und ihren Versicherten auf Arbeitnehmerseite gestaltet wird. Selbstverwaltung und Mitbestimmung sind tragende Prinzipien der Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sowohl die Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber als auch die Versicherten entsenden gewählte Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Dies sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Sie sind paritätisch besetzt. Die Hälfte der gewählten Mitglieder stammt von der Arbeitgeberseite der Mitgliedsunternehmen und die andere Hälfte aus den Reihen der Versicherten. Beide Seiten bringen ihre praktischen und branchenspezifischen Erfahrungen aus den Unternehmen ein.
In der Vertreterversammlung und dem Vorstand wechselt der Vorsitz jährlich zwischen der Seite der Versicherten und der Seite der Arbeitgeber.
Die Aufgaben der Organe werden durch Gesetz und Satzung geregelt. Die Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung arbeiten ehrenamtlich.
Die Organe der Unfallkasse MV: