Geschäftsführung
Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse MV einen hauptamtlichen Geschäftsführer.
Aufgaben des Geschäftsführers:
- beratendes Mitglied des Vorstandes
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse MV
- Dienstvorgesetzter des Personals
Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.