Geschäftsführung

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse MV einen hauptamtlichen Geschäftsführer. 

Aufgaben des Geschäftsführers:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse MV
  • Dienstvorgesetzter des Personals

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.

Geschäftsführung der Unfallkasse MV