Mit Helm - ohne Smartphone

Risiken auf Radweg zur Schule minimieren

Chatten, fotografieren, simsen - während der Fahrradfahrt zur Schule - wie auch während des Unterrichts - sollte das Smartphone Pause haben. Trotz aller Warnungen, eines drohenden Bußgeldes und erhöhten Unfallrisikos nutzen immer wieder Schülerinnen und Schüler das Smartphone während des Radfahrens.
Sebastian Körner, Geschäftsführer der Unfallkasse MV, appelliert deshalb an Eltern, nicht nur für ein sicheres Fahrrad und einen Helm für die Sprösslinge zu sorgen, "sondern auch darauf hinzuwirken, dass die Kinder Kopfhörer und Smartphone während des Radfahrens nicht benutzen - weil es Aufmerksamkeit und Konzentration einschränkt. Außerdem ist das Unfallrisiko erhöht, wenn man abgelenkt ist und deshalb einer Gefahr nicht mehr rechtzeitig ausweichen kann". Wer unbedingt telefonieren oder eine Nachricht schreiben will, sollte dafür anhalten.

Laut Bußgeldkatalog wird das Nutzen eines Handys auf dem Fahrrad mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt und ist nicht zulässig. Hierzu zählt auch schon, wenn das Handy in einer Hand gehalten wird. Nur wenn beide Hände frei sind, ist eine Benutzung erlaubt und auch sicher. Mit einer Handyhalterung am Lenker oder einem Headset darf das Gerät zur Navigation, zum Telefonieren oder zum Musikhören genutzt werden - allerdings in einer nicht ablenkenden Lautstärke. Die Lautstärke sollte erlauben, andere Verkehrsgeräusche wie zum Beispiel das Martinshorn noch gut zu hören. Entsteht durch zu lautes Musikhören beim Radfahren eine Gefährdung, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Autofahrer hingegen erhalten beim Hören zu lauter Musik ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Generell ist Musikhören auf dem Fahrrad erlaubt.  

Über die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern sind alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich und damit für die Eltern kostenlos auf dem Weg zur und während der Schule, in den Pausen und auf Klassenfahrt unfallversichert. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gibt es unter uk-mv.de.

 

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