Maske ist nicht gleich Maske
Ab 27. April ist Mund-Nase-Schutz Pflicht im öffentlichen Nahverkehr in MV
Was schon lange bei der Arbeit in bestimmten Bereichen zur Sicherheit der Angestellten galt, hält nun Einzug im Alltag. Mundschutz ist ab 27. April im öffentlichen Nahverkehr und in allen Bereichen Mecklenburg-Vorpommerns vorgeschrieben, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht sichergestellt werden kann. Dies soll die Bevölkerung vor Infektionen mit dem Corona-Virus schützen. Ein Mundschutz - und sei es nur ein Tuch vor Nase und Mund - ist in der Straßenbahn, dem Bus oder Taxi zwingend vorgeschrieben und beim Einkaufen empfohlen. "Wer sich selbst schützt, schützt auch andere" kommentiert der Geschäftsführer der Unfallkasse MV, Sebastian Körner, die Maßnahme der Landesregierung.
Beim Mundschutz gibt es verschiedene Arten und Ausmaße des Schutzes. Um vorhandene Kapazitäten dort zu lassen, wo sie dringend benötigt werden, wird im Alltag für die Bevölkerung auf einen selbstgenähten Mund-Nase-Schutz gesetzt. Zahlreiche Nähanleitungen in den sozialen Netzwerken und den Medien zeigen, wie ein einfacher Schutz gebastelt, genäht und getragen wird. Als Ausgangsmaterial eignen sich Geschirrtücher, T-Shirt-Stoff oder Kissenbezüge. Vorteil dieser Stoffmasken: Sie sind wiederverwendbar, waschbar und zu bügeln. Wichtig ist, dass der Mund-Nase-Schutz Marke Eigenproduktion bei 60 Grad gewaschen wird. Empfohlen werden mehrere solcher Stoffmasken zum regelmäßigen Wechseln, sobald sie feucht geworden sind.
Der professionelle reguläre Mund-Nase-Schutz für medizinisches und pflegendes Personal schützt vor allem Patientinnen und Patienten vor Atememissionen des Personals. Ebenso wie der genähte Mundschutz verhindert das Material das Durchdringen von Flüssigkeitsspritzern und anderen Tröpfchen beim Ausatmen. Der professionell verwendete Mund-Nase-Schutz schützt den Träger nicht zuverlässig vor einatembaren, luftgetragenen Bakterien, Viren oder anderen Partikeln und dichtet das Gesicht nicht vollständig ab. Andere Personen werden vor Tröpfchen des Trägers oder der Trägerin beim Sprechen oder Ausatmen geschützt. Eine Zertifizierung nach EN 14683 der Norm für "Chirurgische Masken" erfolgt durch den Hersteller.
Eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2 oder FFP3) filtert Aerosole, Tröpfchen und andere Partikel aus der Luft beim Einatmen. Es gibt sie mit oder ohne Ausatem-Ventil. Mit Atemventil fällt das Atmen leichter, eventuelle Viren werden aber auch in die Umwelt gelassen. So schützen sie mit Atemventil vorrangig den Träger oder die Trägerin. Wenn Masken als Medizinprodukt zugelassen sind, verhindern sie bei direktem Kontakt mit Infizierten die Übertragung von Viren und Bakterien. Deshalb werden diese Schutzmasken von medizinischem und pflegenden Personal, Rettungs- und Einsatzkräften benötigt. Zum richtigen Tragen ist eine Unterweisung notwendig, auch bei Bartträgern gibt es einiges zu beachten. Eine Prüfung dieser Atemmasken erfolgt nach EN 149 durch eine unabhängige Prüfstelle.
Die DGUV, der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, bietet kostenlos neben weiteren interessanten Materialien ein Plakat zum Vergleich von Schutzmasken an.
Die vom RKI empfohlenen Abstandsregeln von 1,50 m und das richtige Händewaschen sind außerdem wichtig, um Ansteckungsgefahren zu minimieren und gesund zu bleiben.
Presse-Kontakt:
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Stabsstelle Kommunikation Cornelia Klammt
Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin
Telefon 0385 - 5181-121
E-Mail: presse(at)uk-mv.de