Gesunde und sichere Obsternte

 

Nach den Sommerferien ist die Obsternte in vollem Gange, in den Plantagen und auch in Privatgärten. Wer sich dafür auf eine normale Haushaltsleiter verlässt, kann wie Fallobst zu Boden gehen. Diese Leitern sind für ebene Böden gemacht, meist zu niedrig Dabei sollte, damit Ernte und Obst auch anschließend genossen werden können, Sicherheit beachtet werden. Diese bieten spezielle Obstbaumleitern. Obstbaumleitern sind freistehend und besitzen ein oder zwei Stützen. Dadurch wird ein fester Stand garantiert. Ebenfalls können diese Leitern Erdspieße aus Metall besitzen, mit denen sie im Boden fest verankert werden. Ein plötzliches Umkippen wird dadurch verhindert. Bei unebenen Böden werden zusätzlich Quertraversen empfohlen, die Unebenheiten ausgleichen und den Stand stabilisieren. Auch wenn die Obstleiter sicher und fest steht, sollte nach spätestens einer Stunde am Stück auf der Leiter eine Pause gemacht werden. Dies schützt vor Übermüdung, Schwindel, zu viel Hitze und einseitiger Belastung der Muskulatur. Ideal ist, wenn die Zeit am Boden auch zum Trinken genutzt wird.

Wer sich auf der Leiter nicht sicher fühlt, erreicht mit einem Obstpflücker auch vom Boden aus die Früchte. Obstpflücker haben einen langen Stiel, Zinken zum Pflücken und darunter einen kleinen Beutel zum Auffangen des Obstes. Mit dem Alter werden einige Gartenarbeiten beschwerlich. Wenn jemand zur Hilfe engagiert wird, muss dieser oder diese – wie eine Haushaltshilfe -.bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Angemeldet werden müssen alle Helferinnen und Helfer, die finanziell entlohnt werden. Bei regelmäßigen Tätigkeiten mit einem monatlichen Entgelt unter 450 Euro erfolgt dies über die Minijob-Zentrale. Bei anderer Hilfe gegen Bezahlung erfolgt die Meldung direkt bei der Unfallkasse MV. Passiert ein versicherter Unfall, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der notwendigen medizinischen Versorgung und Rehabilitation. Wenn der Gartenhelfer jedoch nicht angemeldet wird, kann dies zu einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro führen. In privaten Haushalten beschäftigte Helferinnen und Helfer sind – ebenso wie Schülerinnen, Schüler, Kita-Kinder, Studierende, Lehrer sowie Angestellt und ehrenamtlich Tätige der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen in der Unfallkasse MV versichert. Die Beiträge hierfür werden vom Land, den Gemeinden und den Arbeitgebern getragen. Für die Versicherten besteht Schutz auf dem Weg zur Schule und Kita, zum Amt, während des Unterrichts oder Dienstes und auch während z.B. bezahlter Hilfsarbeiten im Garten von Privatpersonen.

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