Der „tote Winkel“: Gefahr für Fußgänger und Radfahrer
Kinder sind klein und deshalb besonders gefährdet. Appell an Eltern
Schwerin, 20.03.2017
„Tote Winkel" – so heißen die Bereiche rund um ein Fahrzeug, die der Fahrer nicht vollständig überblicken kann. Für Fußgänger und Radfahrer ist es ein riskanter Bereich: Sie können vom Fahrzeug erfasst werden, zum Beispiel wenn dessen Fahrer im guten Glauben an freie Fahrt rechts abbiegt. Solche Unfälle sind häufig schwer und nicht selten leider auch tödlich. Kinder sind wegen ihrer geringen Körpergröße besonders gefährdet. Darauf weist die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern hin.
Kindern den „toten Winkel" erklären
Die Unfallkasse appelliert an Eltern, ihren Kindern den „toten Winkel" nachdrücklich zu erklären und dabei genau zu zeigen, wo es gefährlich wird. Und das am besten mehrmals im Abstand von einigen Wochen an Ampeln oder Kreuzungen, die das Kind häufig begeht.
Vor allem diese Punkte sind dabei wichtig:
- Blickkontakt: Steht ein Wagen neben dem Kind, sollte es Blickkontakt zum Fahrer aufnehmen. Nur dann ist sicher, dass der Fahrer das Kind gesehen hat. Gelingt der Blickkontakt nicht, sollte das Kind warten, bis das Fahrzeug abgebogen ist, auch wenn es dadurch vielleicht eine „rün"-Phase an der Ampel verpasst und auf die nächste warten muss.
- Steht links ein Rechtsabbieger-Fahrzeug? Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich vergewissern, dass links neben ihnen kein Fahrzeug steht, das rechts abbiegen will. Das gilt vor allem für LKWs, Busse und Geländewagen.
- Fahrradfahrer sollten sich mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand hinter den Rechtsabbieger stellen und nicht seitlich an ihm vorbeifahren.
Bei der Unfallkasse M-V sind rund 145.000 Schulkinder unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schülerunfallversicherung gibt es unter www.uk-mv.de.
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