Als Kita-Schnupperkind in sicheren Händen

Kinder sollen sich in der Kita wohlfühlen. Auch Eltern wollen sicher gehen, dass das neue Umfeld das Richtige für ihr Kind ist. Deshalb gibt es häufig eine Probephase, bei der sich Kind, Kita und Eltern vor einer längerfristigen Bindung testen können. Wie sieht es aus, wenn während dieser Zeit im Kindergarten etwas passiert? Auch als Schnupperkind sind die Kleinsten auf der sicheren Seite. 
"Wenn der ständige Besuch dieser Kita angestrebt wird, ist auch die Schnupperzeit durch uns als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert", so Sebastian Körner, Geschäftsführer der Unfallkasse MV. "Diese Gast-Kinder nutzen das Betreuungsangebot der Kindertagesstätte regulär, deshalb gelten für sie die gleichen Bedingungen dort wie für andere Kinder."

Versicherungsschutz liegt zum Beispiel auch vor, wenn die Eltern während der Schnupperzeit anwesend sind sowie auf dem Weg zur Kita oder auf dem Heimweg. Für diesen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung muss kein Extra-Antrag ausgefüllt werden, weder von den Erziehungsberechtigten noch vom pädagogischen Personal. "Für alle Kinder, die eine Kita besuchen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz", so Sebastian Körner.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kinder abgesichert spielen, toben und lernen können, wird in der aktuellen Ausgabe der Präventionszeitschrift "KinderKinder" erläutert. Diese ist im Internet unter www.kinderkinder.dguv.de kostenlos als E-Paper erhältlich.

Kita-Kinder, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten, Lehrkräfte und Erziehende staatlicher Einrichtungen, Angestellte der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen, Ersthelfer sind in der Unfallkasse MV versichert. Die Beiträge hierfür werden vom Land, den Gemeinden und den Unternehmen getragen. Für die Versicherten besteht Schutz auf dem Weg zur Schule oder der Kita, dem Amt sowie während des Unterrichts oder Dienstes, in den Pausen und auf Klassenfahrt. Ein Schwerpunkt der Unfallkasse MV liegt auf der Prävention und damit der Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Weitere Informationen sind im Internet unter

www.uk-mv.de zu finden.

 

 

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