Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe
Bürgerinnen und Bürger, die die Kommunen ehrenamtlich bei der Ausrichtung einer Wahl unterstützen, sind dabei gesetzlich unfallversichert. Kommt es bei der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin zu einem Unfall, übernimmt die Unfallkasse MV die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und wenn nötig auch für eine Rente.
Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
- die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei denen Informationen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit vermittelt werden
- die Tätigkeiten am jeweiligen Wahltag wie zum Beispiel Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Auszählung der Stimmzettel
- die Vor- und Nachbereitungen des Wahltages, das können zum Beispiel eine Vorbesprechung vor Wahllokalöffnung oder danach das Aufräumen im Wahllokal sein
- die mit den Wahlhilfe-Tätigkeiten verbundenen unmittelbaren Hin- und Rückwege.
Der Unfallversicherungsschutz ist für die ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen kostenlos. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen.
Wenn ein Unfall passiert, sollten die Betroffenen diesen bei der Kommunalverwaltung, für die sie tätig geworden sind, oder direkt bei Unfallkasse MV melden.