Wer ist versichert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.

Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), sind nach § 2 in Verbindung mit § 128 u.a. die folgenden Personengruppen versichert:

  • Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende an allen Einrichtungen des Landes.
  • Kinder in privaten und konfessionellen Kindertagesstätten (sofern für den Betrieb eine Betriebserlaubnis erforderlich und diese als gemeinnützig anerkannt ist),
  • Kinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) betreut werden,
  • Schüler privater allgemein- und berufsbildender Schulen und
  • Studierende privater Hochschulen.


Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Land getragen.