Wer ist versichert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Mitglied der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), sind nach § 2 in Verbindung mit § 128 u.a. die folgenden Personengruppen versichert:
- Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende an allen Einrichtungen des Landes.
- Kinder in privaten und konfessionellen Kindertagesstätten (sofern für den Betrieb eine Betriebserlaubnis erforderlich und diese als gemeinnützig anerkannt ist),
- Kinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) betreut werden,
- Schüler privater allgemein- und berufsbildender Schulen und
- Studierende privater Hochschulen.
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Land getragen.