Wer ist versichert?
Alle Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sind Mitglied der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), sind nach § 2 in Verbindung mit § 129 u.a. die folgenden Personengruppen versichert:
- Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Ein-Euro-Jobber, Kindergartenkinder, Schüler und ggf. Studierende in kommunalen Einrichtungen.
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von den jeweiligen Kommunen getragen.