Informationen für Mitglieder der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern sind:
- das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Unternehmen und Einrichtungen,
- die Kommunen mit ihren Unternehmen und Einrichtungen,
- rechtlich selbstständige Unternehmen mit überwiegender Beteiligung der öffentlichen Hand und
- die Sparkassen und deren Einrichtungen, private Haushalte.
Der Unfallversicherungsbeitrag wird alleine von den Mitgliedern gezahlt. Die Versicherten (Beschäftigte, Schüler, ehrenamtlich Tätige, etc.) zahlen hier keine Beiträge.
Ein Grund liegt darin, dass durch die gesetzliche Unfallversicherung die Haftpflicht des Unternehmers gegenüber den eigenen Beschäftigten abgelöst wird.
Ereignet sich ein Unfall, haben die Beschäftigten keine Ansprüche gegen ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die dann ebenfalls keine Ansprüche gegen die Schule haben. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Alle Leistungen für die Versicherten werden durch die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern erbracht.
An- und Abmeldungen und Änderungen zum Unternehmen oder zur freiwilligen Versicherung können Sie uns auch über das Serviceportal der DGUV elektronisch mitteilen.
Hotline Telefon: 0385 / 5181-239 E-Mail: mitgliederbeitrag@ uk-mv.de
Zuständigkeitsänderungen in der Unfallversicherung
Zum 01.01.2013 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeitsregelungen der Unfallversicherungsträger überarbeitet. Die Novellierung hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen für die rechtlich selbstständigen Unternehmen von Ländern und Kommunen sowie für die kommunalen Versorgungsbetriebe.
Für ergänzende Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gerne telefonisch zur Verfügung.Angaben für die Meldung zur Sozialversicherung DEÜV-Meldung
Bei der Meldung zur Sozialversicherung sind ab 01.01.2009 Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung zu machen. Wir möchten Ihnen die Erweiterung des Meldeverfahrens erleichtern.
Für ergänzende Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gerne telefonisch zur Verfügung.