Kleine Wasserfahrzeuge
Für kleine Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 8 m gelten die aktuellen staatlichen Vorschriften nicht.
Daher hat die Unfallkasse MV unter Mitwirkung von Experten eine Handlungsempfehlung erarbeitet.
Diese praxisbezogene Empfehlung unterstützt die versicherten Unternehmen beim gesetzlich
vorgeschriebenen Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der sicheren Ausrüstung
und Qualifikation der Besatzung.
Download der Broschüre "Kleine Wasserfahrzeuge" (3,4 MB, barrierefrei)