Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Unternehmen
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
Für wen werden die Kosten übernommen?
Für angestellte Beschäftigte, die als Versicherte der Unfallkasse gelten, werden die Aus- und Fortbildungskosten gemäß folgendem Anteil der Versicherten übernommen:
- Ministerien, Verwaltungen und Bürobetriebe 5%
- Sparkassen 5%
- Hochschulen 10% (ohne Studierende)
- Sonstige Betriebe* 10%
- Landesforst Mecklenburg-Vorpommern 20%
* Bauhöfe, Entsorgungsbetriebe, Abwasser/Klärwerke, Straßenmeistereien, Deponien, Wohnungsgesellschaften (WGS), Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Zoologische Gärten, Museen, Theater, Forschungsinstitute, Natur- und Nationalparkämter, etc.
Für wen ist eine Kostenübernahme nicht möglich
- Personen, an die von Berufswegen entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen, Polizei, etc.
- geringfügig Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen/ Praktikanten oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen
- Beamte (nach § 4 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch VII)
- Personen, an die von Berufswegen entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen, Polizei, etc.
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Angaben zum Antragssteller
Kontakt Erste Hilfe
Unfallkasse
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin