Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
Für wen werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden nur für Erzieher/innen und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden sollen.
Kosten werden nicht für Schüler*innen, Praktikantinnen/ Praktikanten und Auszubildende oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen.Wie viele Personen kann ich anmelden?
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
- Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus- und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
- Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Angaben zum Antragssteller
Kontakt Erste Hilfe
Unfallkasse
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin