Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
Für wen werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden nur für Erzieherinnen und Erzieher und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden sollen.
Kosten werden nicht für folgende Berufsgruppen oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen:- Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Minijobber, Sozialassistentinnen und -assistenten, Alltagshelfende
Wie viele Personen kann ich anmelden?
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
- Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus- und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
- Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Angaben zum Antragssteller
Kontakt Erste Hilfe
Unfallkasse
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin