Erste Hilfe Aus- und Fortbildung
Unternehmer haben nach § 26 DGUV Vorschrift 1 dafür zu sorgen, dass ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen trägt die Unfallkasse.
Kurs-Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie in der Datenbank der ermächtigten Stellen: https://www.bg-qseh.de. Wählen Sie dort einen Anbieter aus und melden sich dort für einen Ersthelfer-Kurs an.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem Kurs können Sie hier auf dieser Seite den Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse MV stellen.
So funktioniert die Antragstellung:
- Wählen Sie bitte zuerst die für Sie relevante Betriebsart aus.
- Füllen Sie danach das Online-Formular aus und senden es an uns ab.
- Sie erhalten von uns umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage.
- Die Kostenzusage übergeben Sie mit dem Anmeldebogen am Kurstag dem Kursleiter. Der Kursanbieter rechnet die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse MV ab.
NEU: für alle Erzieher*innen werden die Kosten von der Unfallkasse übernommen. Es muss kein separater Antrag mehr bei der BGW gestellt werden.
NEU: Neben den bisherigen Regelungen übernimmt die Unfallkasse zukünftig für alle angestellten Klassenlehrer*innen ebenfalls die Kosten. Für verbeamtete Lehrkräfte trägt weiterhin das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern die Kosten.
NEU: Für die Erste Hilfe im Betrieb hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin gemäß DGUV Vorschrift 1 Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer zur Verfügung zu stellen sowie organisatorische Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zur Rettung versicherter Personen aus Gefahr zu treffen. Die immer stärker flexibilisierte Arbeitswelt stellt Unternehmen und Beschäftigte vor neue Herausforderungen bezüglich der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Diese Fachbereichs-Ausgabe soll Ihnen Lösungsansätze aufzeigen.
Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten
Antragstellung auf Kostenübernahme
Bitte wählen Sie Ihre Betriebsart aus:
Kontakt Erste Hilfe
Unfallkasse
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin