Kindertageseinrichtungen
Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen
Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen
Online-Instrumente unterstützen Sie dabei, potenzielle Gefährdungen und Belastungen in Ihrer Kindertagesstätte einzuschätzen und Schutzmaßnahmen bei vorhandenen Gefährdungen und Belastungen für Kinder und Pädagogen festzulegen - bevor etwas passiert!
Dazu sind Arbeitgeber/innen gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet.
Die bisher angebotenen digitalen Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen, sowie die Anlagen 1 - 7 der UK MV, sind nicht mehr aktuell. Besonders bei den Rechtsbezügen hat sich viel verändert. Die Gefährdungsbeurteilung kann, soweit bisher genutzt, weitergeführt und aktualisiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen wird derzeit bundeseinheitlich durch die Fachgruppe Bildungswesen überarbeitet und aktualisiert. Diese soll Ende 2024 nach der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 82 „Kindertageseinrichtungen“ und der parallellaufenden Erarbeitung einer konkretisierenden DGUV Regel erscheinen.
Sollten Sie eine neue Gefährdungsbeurteilung anlegen wollen, empfehlen wir Ihnen bei Bedarf nachfolgend das digitale Angebot der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu verwenden. Entsprechende Absprachen mit der BGW wurden durch die Präventionsabteilung getroffen.
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, bei denen die Beschäftigten bei der BGW versichert sind und Kindertagesstätten in Trägerschaft der öffentlichen Hand dürfen das Angebot der BGW kostenfrei nutzen.
Passwortvergabe bei Anmeldung
Informationsportal "Sichere Kita"
Die virtuelle "Sichere Kita" der UK NRW zeigt praxisnah und anschaulich, wie unterschiedliche Bereiche einer Kindertageseinrichtung sicher gestaltet werden.