Am 12. Mai 1925 trat erstmals eine gesetzliche Regelung in Kraft, die bestimmte arbeitsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannte. Die sogenannte „Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ markierte den Beginn eines wichtigen Kapitels im Arbeitsschutz.

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E-Mails zu angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV, den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen.

Die neue elektronische Patientenakte „ePA für alle“ kommt deutschlandweit ab März 2025. Auch Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung werden von diesem Angebot profitieren können.